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   BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 172/00   

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https://dejure.org/2001,8141
BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 172/00 (https://dejure.org/2001,8141)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 4 AZR 172/00 (https://dejure.org/2001,8141)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 (https://dejure.org/2001,8141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingruppierung Schulsekretärin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Begriff des Arbeitsvorganges; Unbestimmter Rechtsbegriff der "gründlichen Fachkenntnisse"; Tariflichen Voraussetzungen für die begehrte Eingruppierung; Vergütungsgruppe VI b Bundes-Angestelltentarifvertrag im Bereich der Vereinigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22 Abs. 2
    Eingruppierung Schulsekretärin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsekretärin - Eingruppierung einer Schulsekretärin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Niedersachsen, 01.11.1999 - 14 Sa 367/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung einer Schulsekretärin an einer Realschule;

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 172/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 1999 - 14 Sa 367/96 E - aufgehoben.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 177/96

    Eingruppierung eines technischen Angestellten im Hochbauamt

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 172/00
    Maßgeblich sind vielmehr die Arbeitsergebnisse der übertragenen Aufgaben, wobei der enge innere Zusammenhang einzelner Arbeitsleistungen für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorganges sprechen kann (ua. BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 7 mwN).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 172/00
    Dabei ist die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (st. Rspr. zB BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Maßgebend ist daher nicht die theoretische Möglichkeit, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben auf andere Beschäftigte übertragen zu können, sondern, ob eine solche Trennung im konkreten Arbeitsverhältnis organisatorisch umgesetzt worden ist (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 23; 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zu 2 b der Gründe) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Maßgebend ist daher nicht die theoretische Möglichkeit, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben auf andere Beschäftigte übertragen zu können, sondern, ob eine solche Trennung im konkreten Arbeitsverhältnis organisatorisch umgesetzt worden ist (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 23; 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001- 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zu 2 b der Gründe) .

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Das Arbeitsergebnis ist ausgehend von dem Aufgabenkreis des Angestellten zu bestimmen (vgl. Protokollnotiz Ziffer 1 zu § 22 Abs. 2 BAT), wobei der enge innere Zusammenhang einzelner Arbeitsleistungen für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs sprechen kann (Senat 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - ZTR 2002, 71).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04

    Eingruppierung - Betriebsprüfer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht darauf an, ob es verwaltungstechnisch möglich ist, die Einzelaufgaben verschiedenen Angestellten zuzuweisen (14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 A. Allgemein Nr. 80, zu I 4 a cc der Gründe).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05

    Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür

    Das Arbeitsergebnis ist ausgehend von dem Aufgabenkreis des Angestellten zu bestimmen (vgl. Anm. 1 zu § 22 Abs. 2 ABD), wobei der enge innere Zusammenhang einzelner Arbeitsleistungen für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs sprechen kann (Senat 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - ZTR 2002, 71; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291).
  • LAG Niedersachsen, 04.02.2013 - 8 Sa 1086/12

    Eingruppierung einer Angestellten im Pflegekinderdienst des Kommunalen

    Ob es verwaltungstechnisch möglich wäre, Einzelaufgaben anderen Beschäftigten zuzuweisen, ist nicht entscheidungserheblich (BAG vom 14.03.2001 - 4 AZR 172/00 - ZTR 2002, 71 = EzBAT §§ 22, 23 BAT A Nr. 80).
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

    Ob es verwaltungstechnisch möglich wäre, Einzelaufgaben anderen Beschäftigten zuzuweisen, ist nicht entscheidungserheblich (BAG Urteil vom 14.03.2001, AZ: 4 AZR 172/00 - Juris).
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 397/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

    Ob es verwaltungstechnisch möglich wäre, Einzelaufgaben anderen Beschäftigten zuzuweisen, ist nicht entscheidungserheblich (BAG Urteil vom 14.03.2001, AZ: 4 AZR 172/00 - Juris).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 192/04

    Eingruppierung, Betriebsprüfer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht darauf an, ob es verwaltungstechnisch möglich ist, die Einzelaufgaben verschiedenen Angestellten zuzuweisen (14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 A. Allgemein Nr. 80, zu I 4 a cc der Gründe).
  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

    Das Arbeitsergebnis ist ausgehend von dem Aufgabenkreis des Angestellten zu bestimmen (vgl. Protokollnotiz Ziff. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT ), wobei der enge innere Zusammenhang einzelner Arbeitsleistungen für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs sprechen kann (vgl. BAG, Urt. v. 14.03.2001 - 4 AZR 172/00 - ZTR 2002, 71).
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